Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.954 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73230
Vorwahl
07021
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Rathausplatz 1
73230 Kirchheim unter Teck
2. Hauptzollamt Stuttgart
Gaisburgstraße 20
70186 Stuttgart
3. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 3
73728 Esslingen am Neckar
Gemeinde Kirchheim unter Teck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 bestätigt wurde.
- Diese Planung umfasst auch die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im selben Bereich und enthält umfassende Dokumente wie Umweltberichte, Begründungen und artenschutzrechtliche Fachbeiträge.
- Ein weiteres Neubaugebiet, das in Planung ist, ist das Gebiet Berg-Ost in Kirchheim-Ötlingen.
- Der Bebauungsplan “Am Jauchernbach” wurde ebenfalls neu ausgewiesen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.