Kirchheim unter Teck ist eine Mittelstadt in Baden-Württemberg, etwa 25 km südöstlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.954 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73230
Vorwahl
07021
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Rathausplatz 1
73230 Kirchheim unter Teck
2. Hauptzollamt Stuttgart
Gaisburgstraße 20
70186 Stuttgart
3. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 3
73728 Esslingen am Neckar
Gemeinde Kirchheim unter Teck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 bestätigt wurde.
- Diese Planung umfasst auch die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im selben Bereich und enthält umfassende Dokumente wie Umweltberichte, Begründungen und artenschutzrechtliche Fachbeiträge.
- Ein weiteres Neubaugebiet, das in Planung ist, ist das Gebiet Berg-Ost in Kirchheim-Ötlingen.
- Der Bebauungsplan “Am Jauchernbach” wurde ebenfalls neu ausgewiesen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.